Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Robert-Blum-Straße, Gehweg, in Höhe Altenheim, FR Bismarckstr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h durch Messung mit TraffiStar S 350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leverkusen erhob 143,75 € Bußgeld, Regelbuße erhöht wegen Voreintragungen

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