In 64739, Hoechst i. Odw., B45, km 0,050 – 0,3200, Bienenhauskurve, FR Gross-Umstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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