Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göttingen, Sandweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen übersandte Vordruck Anhörung
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