Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 270, Esterholzer Kreuz in Höhe km 6,3/6,2, FR Uelzen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: TRAFFIPHOT stat. Geschw.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.

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