Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 129 km/h mit Messgerät PoliScan. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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