Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, auf der A 44, RF Mönchengladbach, km 93,702 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf übersandt.
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