Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Borken-Marbeck, auf der L 829, Höhe Kirche, FR Borken um 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova 6F Radar.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Anhörung

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