Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 82467, Garmisch-Patenkirchen, OT Kaltenbrunn, auf der B 2, ggü. Gasstätte Kaltenbrunn die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3,0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 38 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 88 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Anhörung
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