Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 171, Gemarkung Höpen, Ri. Wintermoor, Abschnitt 295, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 109 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Leivtec XV3 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Heidekreis übersandt.
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