Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 88214, Ravensburg-Oberhofen, auf der Friedrichshafener Straße, B 30, Höhe Zufahrt Tankstelle um 43 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 113 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ravensburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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