Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Trier, auf der A 64, Gemarkung Trier, bei km 11,650, FR Hermeskeil mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Trier übersandt.
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