Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Daxweiler, auf der BAB 61, bei km 278,6, Baustellenbereich, Gem. Daxweiler, FR Ludwigshafen . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 52 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 112 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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