Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Westhausen, auf der Bohlerstr. B 29, aus FR Bopfingen um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: TraffiStar S350 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Anhörung
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