Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Mainz, auf der A 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen
um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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