Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kempten, auf der Dieselstraße, Ri. Steig um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 57 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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