Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Saffig, auf der BAB 61, Höhe km 220,850, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 152 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil-, Foto, Messgerät: ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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