Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 29.10.2015 auf der A 11, km 18,4, in Fahrtrichtung Berlin wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h, um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee.
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