Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 293, km 0,195, RF Bremen, AD Oldenburg-West ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Oldenburg übersandt
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