Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 26.04.2016, auf der A 39, AD Drammetal, bei km 0,462, Rampe zur A 7, Rtg, Kassel um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät  Vitronic, PoliScan Speed M1HP, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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