Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 05.11.2015 auf der A 65, Gem. Landau, km 132.850, Fahrtrichtung Karlsruhe um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScanSpeed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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