Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 64, AB 48, Stat. 0.113, FR. Paderborn um 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 72 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.2 BKat
Anhörungsbogen wurde durch Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.
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