Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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