Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 79,3, FR AD Nuthetal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 96 km/h mit Beweisfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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