Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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