Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam
außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurden 40,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Anhörung
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