Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 10, Tangente BAB 9,BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,2,, in FR AD Werder . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor, Beweisfoto 136 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid

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