Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 34,00, in FR Berlin / Dreieck Barnim mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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