Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 11, bei km 77,8, Abfahrt Gramzow, FR Kreuz Uckermark / Stettin um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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