Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 20.09.2015 außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 11, km 55,3, FR Berlin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 141 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Formular für Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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