Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 14,5, in FR Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 130 km/h, 152 km/h mit ,Lasermessung mit PoliScan. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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