Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 29.05.2016, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 13, km 39,50, FR Schönefelder Kreuz, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.o, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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