Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, km 9,05, in FR AS Vetschau am 30.04.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor, ES3.0 wurden 110 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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