Auf der BAB 19, Anschlussstelle Waren (Müritz), bei km 38,050, (Baustelle), Ri. Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab 97 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Zeugenfragebogen

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