Mit 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab 157 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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