Geschwindigkeitsverstoß auf der BAB 2, km 3.4, in FR Hannover

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 13.09.2015 um 27 km/h überschritten. Die zulässige Geschwindigkeit betrug 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee zugestellt.

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