Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, Höhe AS Stralsund, FR Stettin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 127 km/h durch Lichtmessverfahren mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Formular Anhörung

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