Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, zw. AS Grevesmühlen u. AS Schönberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h festgestellt. Mit Lichtmessverfahren wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von übersandt.

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