Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 24, in Höhe km 72,990, Fahrtrichtung Aachen – Dresden, außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot erlassen. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen erhob 150,00 € Bußgeld
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