auf der BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt M. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 144 km/h, bei zulässigen 120 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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