Auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Piezomessung mit Foto ergab 99 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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