Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 15.01.2016 auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, Km 170,760, Lastspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h , bei zulässigen 80 km/h,  festgestellt. Die Piezomessung ergab 99 km/h, Beweisfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen von wurde Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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