Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, km 102,5, Fahrtrichtung Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 117 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die mit Einseitensensor ES8.0 gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.
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