Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, km 5,0, Gmk. Trachau, Fahrtrichtung Eisenach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 155 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 55 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Videomessverfahren ProVida. Bußgeld: 260,00 €, erhöht wegen Voreintrag.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV.

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen

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