Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Mellingen, Frankfurt – Dresden, km 192,0, Polizeikontrollstelle die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 64 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung mit Foto ergab 124 km/h. Bußgeld: 440,00 €, 2 Monate Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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