Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 13.09.2015 in Darmstadt, auf der BAB 5/A 67, km 520,700, Frankfurt – Mannheim um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Traffistar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.