Auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 141 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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