Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 23.10.2015 auf der BAB 72, km 27,8, Hof – Leipzig um 22 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung ESO ES3.0, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
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