Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Plieningen, BAB 8, km 194,851, München-Karlsruhe am 09.04.2015 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 139 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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