Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.01.2016 auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187.0, Nebenfahrbahn mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel:Lasermessung, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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