Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB, aus R. Wismar / BAB 20, Baustelle AS SN, Ost km 20,250 die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 76 km/h mit Lichtmessverfahren mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung
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